Liefer- und Versandbedingungen

6. Lieferung


6.1 V. Lieferzeit, Lieferumfang
Liefer- und sonstige Fristen gelten stets nur annähernd; sie sind grundsätzlich unverbindlich.
Verspätete Lieferungen berechtigen den Abnehmer nicht zur Kündigung des Vertrages oder Stellung von Schadenersatzansprüchen. Wir sind grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt.
Bei verspäteter Lieferung ist der Käufer erst nach in Verzugsetzung und Einräumung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ware nicht bis zum Fristablauf als versandbereit gemeldet wurde. Bei teilweisem Verzug ist der Abnehmer nur berechtigt, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat. Bei Verzugsschäden wird eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Fälle höherer Gewalt oder sonstige Ereignisse, auf die wir keinen Einfluß haben und die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen sowie die Nichtlieferung, die nicht richtige oder verspätete Lieferung durch unsere Lieferanten, gleich aus welchem Grund, entbinden uns von unseren Verpflichtungen aus dem Liefervertrag; Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

6.2 VI. Versendung und Gefahrübergang
Bei Palettenverpackung wird nur dann keine Berechnung der Palette vorgenommen, wenn ein Austausch durch eine Leerpalette durch den Frachtführer oder den Kunden vorgenommen wird; ansonsten erfolgt eine Berechnung nach Preisliste.
Beförderungs- und Schutzmittel, die stets besonders berechnet werden sowie den Versandweg können wir frei wählen.
Zu einer Versicherung von Transportschäden und anderen Risiken sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Abnehmers verpflichtet; die Kosten hat in jedem Fall der Abnehmer zu tragen.
Mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder des Lagers geht die Gefahr - einschließlich der Gefahr einer Beschlagnahme - auf den Abnehmer über.

6.3 VI. Versendung und Gefahrübergang
Bei Palettenverpackung wird nur dann keine Berechnung der Palette vorgenommen, wenn ein Austausch durch eine Leerpalette durch den Frachtführer oder den Kunden vorgenommen wird; ansonsten erfolgt eine Berechnung nach Preisliste.
Beförderungs- und Schutzmittel, die stets besonders berechnet werden sowie den Versandweg können wir frei wählen.
Zu einer Versicherung von Transportschäden und anderen Risiken sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Abnehmers verpflichtet; die Kosten hat in jedem Fall der Abnehmer zu tragen.
Mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder des Lagers geht die Gefahr - einschließlich der Gefahr einer Beschlagnahme - auf den Abnehmer über.

7.0 Zahlungsbedingungen:

Eine Auftragsbestätigung erhalten Sie nach der Bestellung.

Damit wird eine 80 %ige Anzahlung fällig, zahlbar innerhalb 7 Tage.


6.4 Vorbehaltlich der Selbstbelieferung wird Wasserführende-Kamine, Cebulla Siegmund für eine schnelle Lieferung Sorge tragen. Sollte nur ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar sein, werden die restlichen Waren ohne Berechnung von Versandkosten nachgeliefert.

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